Was bedeutet es für mich als Eigentümer?
Seit 2020 in Kraft, vereint das Gebäudeenergiegesetz mehrere Energieverordnungen und zielt darauf ab, Gebäude für mehr Energieeffizienz zu sanieren. Das Gesetz wurde in den letzten Jahren immer weiter angepasst und umfasst seit 2023 drastische Sanierungsauflagen für Mehrfamilienhäuser, die Eigentümer vor finanzielle und logistische Herausforderungen stellen.
Bin ich von der Sanierungspflicht betroffen?
Sie sind betroffen, wenn sie ein Mehrfamilienhaus besitzen…
… und unter 80 Jahre alt sind
… das nach dem Jahr 2002 in Ihren Besitz gekommen ist (ob Verkauf, Erbe, Schenkung spielt hier keine Rolle)
… das laut dem Energieausweis in die Effizienzklasse G oder F fällt
… in dem die Heizung seit 30 Jahren ohne Erneuerung in Betrieb ist
Welche Sanierungsauflagen kommen auf mich zu?
Die Sanierungspflicht bezieht sich auf Heizungen und Dächer bzw. oberste Geschossdecken (wenn das Dachgeschoss nur als Stauraum genutzt wird). Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden (Öl & Gas) dürfen ab 2024 nicht mehr neu eingebaut werden. Zugelassene Heizungen sind: Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen und Gasheizungen, die wasserstofftauglich sind. Generell gilt: Es dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben der Erneuerung von Heizungen muss bei nicht ausreichender Gebäudeeffizienz (Klasse G & F) auch eine Dachsanierung vorgenommen werden. Hierbei soll die Dämmung des Daches erneuert werden, um das Austreten von Wärme einzuschränken oder gar zu verhindern. Das GEG verlangt eine Dämmungsdichte von mindestens 14cm.
Was muss ich für die Sanierungen zahlen?
Trotz geplanter staatlicher Fördermaßnahmen müssen Eigentümer mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Bei der Umstellung von Gasheizung auf Wärmepumpe beträgt der Eigenanteil trotz Förderung immer noch mindestens 40.000€. Kommen weitere Sanierungsauflagen wie z.B. eine Dachdämmung hinzu, erwarten Experten Kosten von bis zu 340.000€. Bei Nicht-Einhalten der Sanierungsauflagen drohen Ihnen Bußgelder, und zwar in Höhe von bis zu 50.000€.
Deshalb:
Käufer werden bei nicht-sanierten Gebäuden zukünftig zusätzliche Preisreduktionen verlangen können, da hohe Sanierungskosten auf sie zukommen, wenn das Objekt energetisch nicht den GEG-Anforderungen entspricht. Deshalb lohnt es sich jetzt mehr denn je, über den Verkauf Ihrer Immobilie nachzudenken. Finden Sie den passenden Käufer und erzielen Sie den besten Preis für Ihr Objekt, bevor sich die GEG-Auflagen negativ auf den Wert Ihrer Immobile auswirken. Setzen Sie auf Sicherheit und Stabilität in Zeiten der Spekulation.